Abteilungsordnung

Diese Abteilungsordnung als PDF-Dokument

Abteilungsordnung der Paddelfreunde im SV 03 Tübingen

Diese Abteilungsordnung der Paddelfreunde Tübingen tritt am 1.Juli 2016 in Kraft.
Sie ersetzt alle früheren Regelungen und umfasst u.a. die Hausordnung für das Bootshaus.
Vorrangig gilt die Vereinssatzung des SV 03 Tübingen (www.sv03tuebingen.de).
Die Paddelfreunde Tübingen sind eine Abteilung des SV 03 und verfügen über ein eigenes Bootshaus und Gelände am Neckar. Die Mitglieder der Paddelfreunde im SV 03 Tübingen sind automatisch auch Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbands DKV (www.kanu.de).

I. Organisation und Leitung der Abteilung

1. Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung findet jährlich statt. Zu ihr werden alle Mitglieder der Abteilung vom Abteilungsvorstand schriftlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Abteilungsversammlung beendet haben.

2. Wahlen
Alle zwei Jahre finden bei der Abteilungsversammlung Wahlen für die nachfolgend genannten Funktionen
statt. Eine Amtsperiode beträgt zwei Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Jugendsprecher/-innen werden nach den Bestimmungen der Jugendordnung gewählt.

3. Der Abteilungsvorstand
Der Abteilungsvorstand besteht aus mindestens fünf Personen, wobei die Funktionen b) bis e) auch von
jeweils zwei Personen besetzt sein können: Folgende Funktionen bilden den Abteilungsvorstand:
a) die Abteilungsleitung
b) die stellvertretenden Abteilungsleitung (Schriftführung)
c) die Abteilungskassenführung
d) die Abteilungsjugendleitung
e) die Abteilungsjugendsprecher/-innen
Bei Abstimmungen hat jede dieser 5 Funktionen (a, b, c, d, e) jeweils eine Stimme.
Der Abteilungsvorstand steuert und entscheidet in allen Belangen der Abteilung. Ihm obliegt auch die Planung und Kontrolle der Abteilungsfinanzen und der Budgets für einzelne Funktionen. Die Mitglieder können dem Abteilungsvorstand Themen und Fragen zur Besprechung und Abstimmung vorlegen.
Der Abteilungsvorstand trifft sich regelmäßig. Die Sitzungen können aus einem nicht-öffentlichen und einem öffentlichen Teil, zu dem alle Mitglieder eingeladen sind, bestehen.

4. Weitere Funktionen in der Abteilung
Weitere Funktionen in der Abteilung sind u.a.: Bootshauswart, Bootslagerwart, Materialwart, Pressewart, Stocherkahnwart, Trainingskoordination, Wanderwart, Wildwasserwart und Umweltbeauftragte/-er.
Die Warte sind für ihre jeweiligen Budgets verantwortlich.
Der Bootshauswart ist zuständig für die Instandhaltung des Bootshauses und des Geländes sowie deren Verwaltung und Vermietung. Der Bootslagerwart verwaltet das Bootslager.
Der Materialwart ist zuständig für die Reparaturen/Ersatzbeschaffungen des Materials und der Boote.
Der Pressewart ist vor allem zuständig für die Website der Paddelfreunde Tübingen.
Der Abteilungsvorstand kann für Sonderaufgaben einzelne Mitglieder beauftragen oder Kommissionen wie beispielsweise die Bootskauf-Kommission bilden. (siehe Website unter Ansprechpartner)

II. Training und Ausfahrten
Die Paddelfreunde Tübingen betreiben in erster Linie Freizeitsport. Schwerpunkte sind das regelmäßige Training mit ausgebildeten Fachübungsleitern (Trainer-C) sowie ein- und mehrtägige Vereinsausfahrten. Die Ausfahrten werden von Mitgliedern der Abteilung angeboten; hierfür ist keine Trainer-Lizenz erforderlich.

Sicherheit
Selbstverständlich gelten bei uns die Sicherheitsstandards des Deutschen Kanuverbands.
Beim Wildwassertraining sind Helm und Schwimmweste Pflicht. Bei den Ausfahrten sind die Anweisungen der Fahrtenleiter verbindlich. Teilnehmer können aus Sicherheitsgründen oder wegen gemeinschaftsschädigenden Verhaltens abgelehnt werden. Die Teilnehmerzahl kann aus Gründen der Sicherheit oder des Naturschutzes
begrenzt werden. Die Teilnahme an Ausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr.
Ausfahrten, bei denen die Beherrschung von Wildwasser IV oder höher nach der DKV-Schwierigkeitstabelle erforderlich ist – bei denen sich also WW IV-Abschnitte nicht umtragen lassen oder die überwiegend dieser Kategorie angehören –, sind immer private Ausfahrten. Dies gilt auch, wenn nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Ausfahrt privat ist.

Umweltschutz
Wir sind dem Leitbild des DKV für einen natur- und landschaftsverträglichen Kanusport verpflichtet. Wir verhalten uns rücksichtsvoll und beachten die geltenden Befahrungsregelungen.
Bei Ausfahrten soll die Anfahrt durch die Bildung von Fahrgemeinschaften oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglichst umweltschonend erfolgen.

Schnuppertraining
Auch Nichtmitglieder können am Training und an Ausfahrten teilnehmen. Nach maximal drei „Schnupperterminen“
sind sie aufgefordert, der Abteilung als Mitglied beizutreten.
Paddelneulinge können erst nach einem Einsteigerkurs am Training teilnehmen.

III. Gebühren (Stand 2016)

1. Abteilungsbeitrag
Die Abteilungen des SV 03 sind berechtigt, zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag im SV 03 eigene Abteilungsbeiträge zu erheben. Der jährliche Abteilungsbeitrag der Paddelfreunde beträgt 50,- Euro für Erwachsene (18 bis 65 Jahre) und 30,- Euro für Jugendliche (ab 14 Jahren). Bei Familienmitgliedschaften werden diese Beiträge für jedes angemeldete Familienmitglied erhoben.
Arbeitsstunden, die ein Mitglied leistet, können mit dem Abteilungsbeitrag verrechnet werden, wobei eine Arbeitsstunde mit 10,- Euro angesetzt wird (siehe IV. Arbeitsstunden).

2. Bootslagerung
Für die Lagerung von Privatbooten im Bootshaus fallen folgende Kosten an:
Für Einzelmitglieder kostet die Lagerung eines Einer-Bootes 30,- Euro bzw. eines Zweier-Bootes 42,- Euro pro Jahr, ein weiteres Einer-Boot 50,- Euro bzw. ein Zweier-Boot 65,- Euro pro Jahr. Die Lagerung von mehr als zwei Booten ist nicht zulässig.
Bei einer Familienmitgliedschaft kann jedes angemeldete Familienmitglied nur jeweils ein Boot lagern; jedes Boot einer Familie kostet je nach Typ 30,- Euro bzw. 42,- Euro pro Jahr.
Für Trainer können vom Abteilungsvorstand Sonderregelungen getroffen werden.

3. Bootsausleihe
Die Bootsausleihe für einige Stunden auf dem Neckar beim Bootshaus ist gebührenfrei.
Für Ausleihen zur Teilnahme an Vereinsausfahrten und für private Ausleihen gelten folgende Gebühren:

Leihtabelle

4. Stocherkahn
Die Gebühr für die Nutzung des Stocherkahns beträgt 15,- Euro pro Ausleihe.
Der Stocherkahn kann nur von Abteilungsmitgliedern ausgeliehen werden und bei der Fahrt muss ein Abteilungsmitglied an Bord sein. Die Ausleihdauer ist auf maximal vier Stunden beschränkt.
Die Ausleihe erfolgt über den Stocherkahnwart.

5. Bootshaus und Vereinsgelände
Das Vereinsgelände wird für eine (bei Einzelmitgliedschaft) bzw. zwei (bei Familienmitgliedschaft) private Veranstaltungen im Sommerhalbjahr kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jede darüber hinaus gehende Veranstaltung wird mit 50,- Euro in Rechnung gestellt. Kosten für Reinigung und Aufräumarbeiten werden berechnet, wenn das Bootshaus und das Gelände nicht in einwandfreiem Zustand hinterlassen werden.

IV. Arbeitsstunden
Für das Bestehen und den aktiven Betrieb in unserer Abteilung ist die ehrenamtliche Unterstützung aller Mitglieder erforderlich. Neben der Arbeit in den Gremien, im Trainingsbetrieb und bei Vereinsausfahrten fallen Dienste zur Instandhaltung der Vereinsanlagen sowie die Mithilfe bei Veranstaltungen an.
Durch ihre Mitarbeit können die Mitglieder Arbeitsstunden leisten; z.B. bei den Arbeitseinsätzen zur „Bootshausputzete“, die zweimal jährlich – jeweils zu Beginn der Sommer- und Wintersaison – der Überholung und Instandhaltung unserer Anlagen dient. Für die Organisation und Leitung von Vereinsausfahrten werden pro Ausfahrtstag vier Arbeitsstunden angerechnet. Die Mithilfe bei vereinsinternen Festen ist kein Arbeitseinsatz.

Eine Arbeitsstunde wird mit dem ideellen Wert von 10,- Euro bewertet. Die Arbeitsstunden können genutzt werden, um die Gebühren für den Abteilungsbeitrag, Bootslagerung und Bootsausleihe zu kompensieren.
Die Verrechnung der Arbeitsstunden mit noch offenen Gebühren erfolgt jährlich. Arbeitsstundenguthaben können bis zu einer Höchstgrenze von 20 Stunden bzw. 12 Stunden bei Jugendlichen auf das Folgejahr übertragen werden. Überzählige Arbeitsstunden werden nicht ausbezahlt.

V. Bootslager
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit – solange Plätze vorhanden sind – sein eigenes Boot im Bootshaus zu lagern. Das Einlagern darf nur in Absprache mit dem Bootslagerwart erfolgen, der dann einen Lagerplatz zuteilt. Alle gelagerten Gegenstände müssen vom Eigentümer mit Name und Adresse gekennzeichnet sein.
Die Bootslagerplätze werden im Frühjahr und Herbst bei den Bootshausputzterminen kontrolliert. Boote und andere Gegenstände, die ohne Absprache mit dem Bootslagerwart im Gebäude oder auf dem Gelände gelagert sind oder nicht mit Namen gekennzeichnet sind, werden ohne Vorwarnung entsorgt.
Privatboote sind im Bootslager nicht versichert. Die Mitglieder können ihre Boote in ihrer Hausratsversicherung mit aufnehmen lassen.

VI. Ausleihe von Booten und Material
Die abteilungseigenen Boote sind vorrangig für das Freitagstraining, für Ausfahrten mit Neulingen und zum Ausprobieren vorgesehen. Darüber hinaus können die Mitglieder der Abteilung Paddelfreunde Boote und Paddelzubehör der Abteilung gegen Gebühr ausleihen.
Für Nichtmitglieder können Boote und Material nur über Abteilungsmitglieder ausgeliehen werden und sie müssen vom Mitglied begleitet werden (auch auf dem Neckar).
Vereinseigenes Material, das kein Paddelzubehör ist (wie Tarp, Kocher, Bierbänke), kann nur auf dem Vereinsgelände bzw. bei Vereinsausfahrten und nur mit Zustimmung des Bootshauswarts benutzt werden.

Reservierung und Ausleihe von Booten und Material
Für die Reservierung und Ausleihe von Booten und Material gilt Folgendes:

1. Vereinsveranstaltungen und -ausfahrten haben immer Vorrang vor einer Ausleihe für eine private Ausfahrt, auch unabhängig vom Datum der Reservierung.
Für alle Freitage mit Trainingsbetrieb (im Sommerhalbjahr) gilt üblicherweise ein Ausleihverbot, damit die Boote dem Training zur Verfügung stehen.

2. Die Bootsreservierung und -ausleihe muss in der Online-Bootsreservierung eingetragen werden.
Die an einer Bootsausleihe Interessierten wenden sich vorab per E-Mail an den Kajak-Materialwart (kajak-material@paddelfreundetuebingen.de) und teilen ihm ihre für die Ausleihe zu verwendende E-Mail-Adresse mit. Damit erfolgt eine Registrierung. Die Online-Liste ist weitgehend selbsterklärend, es sind aber auch noch einige zu beachtende Hinweise hinterlegt.
Materialentleihungen werden ebenfalls über die Online-Liste erfasst.

3. Vor dem Ausleihen muss überprüft werden, ob das Boot, Material oder Ausrüstungsteil in Ordnung sind und nach der Ausleihe sind die Boote wieder in einen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu versetzen. Luftsäcke, Prallplatten, Ablassschrauben, usw. müssen installiert sein.

4. Die Bootsanhänger des Vereins sind ausschließlich für Vereinsausfahrten vorgesehen. Der größere Anhänger (TÜ-SV 203) ist als Sportanhänger nur für den Transport von Booten zugelassen und über das jeweilige Zugfahrzeug versichert. Die Papiere müssen bei beiden Anhängern mitgeführt werden.

Der Materialwart muss über die Ausleihe des Anhängers vorab informiert werden.
Verlust oder Beschädigung Falls ausgeliehenes Material verloren geht oder beschädigt wird, gilt folgende Regelung:
1. Wird ausgeliehenes Vereinseigentum auf einer Vereinsausfahrt oder beim regulären Trainingsbetrieb beschädigt, so trägt normalerweise der Verein die Reparaturkosten. Schäden, die aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten resultieren, sind nicht abgedeckt.
2. Wer etwas aus den Beständen des Vereins für private Belange ausleiht, muss für Verlust und Beschädigung selbst aufkommen.
3. Beschädigungen müssen nach Möglichkeit sofort vom Verursacher repariert werden. Wenn jemand etwas nicht reparieren kann, muss die Beschädigung in die Ausleihliste eingetragen und der Materialwart darüber verständigt werden.

VII. Hausordnung für das Bootshaus und das Vereinsgelände
Reservierung und Anmeldung
Das Bootshaus und das Vereinsgelände können im Sommerhalbjahr von den Mitgliedern für private Veranstaltungen genutzt werden. Für die Reservierung und Anmeldung ist Folgendes zu beachten:

1. Die Nutzung der Räume und des Geländes für private Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Bootshauswart gestattet. Dafür sind Angaben zu Dauer, Personenzahl und Art der Nutzung (z.B. Musik, Zeltaufbau, Übernachtung) erforderlich. Bei unklaren Angaben und bei Veranstaltungen, die gegen das Abteilungsinteresse verstoßen, ist der Bootshauswart berechtigt, die Nutzung zu untersagen.

2. Der Anmelder muss Abteilungsmitglied und über 18 Jahre alt sein. Er muss bei der Veranstaltung dauerhaft anwesend sein. Die Weitergabe von Schlüsseln ist nicht erlaubt.
Der Anmelder trägt die Verantwortung für gegebenenfalls auftretende Probleme.

3. Abteilungsveranstaltungen haben Vorrang vor einer privaten Nutzung. An allen Freitagen im Sommerhalbjahr sind Bootshaus und Gelände von der Abteilung belegt und stehen für eine private Nutzung nicht zur Verfügung.

Nutzung des Bootshauses und des Geländes
Für die Nutzung des Bootshauses und des Geländes gelten folgende Regelungen:

1. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.

2. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten. – Die Nachbarschaft ist äußerst empfindlich und reagiert mit Anzeigen. Das Hotel am Bad hat Zimmer auf unserer Seite und liegt in unserem Schallbereich. Deshalb sind jeglicher Lärm, Musik und Unterhaltung über Zimmerlautstärke zu unterlassen.

3. Die Reinigung des Bootshauses wird von den Nutzern bzw. den Veranstaltern übernommen.
Nach einer Veranstaltung müssen die Aufenthaltsräume, Toiletten und Umkleideräume in einwandfrei geputztem Zustand verlassen werden. Die Küche sowie das Geschirr müssen sauber und trocken sein.
Die Kaffeemaschine muss gereinigt und der Filter entfernt sein. Geschirrtücher bitte gewaschen zurückbringen. Sämtlicher anfallender Müll und Leergut sind selbst zu entsorgen.

4. Vor dem Verlassen Fenster, Türen und Rollläden im Gebäude verriegeln. Die Fenster auf der Rückseite wegen der nötigen Lüftung kippen. Die Beleuchtung im Aufenthaltsraum sowie der Küche abschalten. Elektrische Kleingeräte vom Netz nehmen. Den Warmwasserboiler ausschalten (Stellung O am Gerät).

5. Die Grillstelle ist ohne Abfälle zu verlassen. Den Grill reinigen und aufräumen. Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden.
Bei privater Nutzung ist das Holz mitzubringen. Das vorhandene Holz dient nur der Abteilung.

6. Die Umzäunungstore abschließen und auch möglichst während der Veranstaltung geschlossen halten.

7. Im Winterhalbjahr (Nov.-März) wird das Wasser komplett abgestellt. Die Toiletten sind nicht in Betrieb. Die Ausgüsse enthalten Frostschutzmittel; deshalb darf in sie kein Wasser geschüttet werden. – Jeder Heizungsnutzer muss sich über die Bedienung der Heizungsanlage informieren. Auf sparsamen Betrieb achten und die Heizanlage spätestens am Ende der Veranstaltung abstellen (Stellung O am Heizgerät).
Im Regelfall kann das Bootshaus im Winterhalbjahr nicht für private Veranstaltungen genutzt werden.

VIII. Schlüssel- und Zugangsordnung

Zufahrt
Laut Pachtvertrag ist die Zufahrt zum Grundstück mit Kraftfahrzeugen nur kurzfristig zum Be- und Entladen gestattet. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Das Befahren des Grundstücks ist wegen der Beschädigung und Verschlammung des Rasens verboten.
Das Laden von Booten auf Kraftfahrzeuge sollte über das kleine Tor zum Fahrradweg (Weg zum Schwimmbad) erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der Weg für Kraftfahrzeuge gesperrt ist. Auf Fußgänger und Radfahrer ist deshalb besonders zu achten. Mit einer Geldstrafe durch das Ordnungsamt bei ungerechtfertigtem Aufenthalt in diesem Bereich ist zu rechnen.

Schlüssel
Zum Gelände und zum Bootshaus gibt es einen Schlüssel für alle Türen und Tore.
Erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft und nach einer Einweisung in die Regelungen für Gelände und Bootshaus kann man einen Schlüssel erhalten (nur in besonderen Fällen auf Anfrage beim Vorstand auch früher).
Die Schlüsselkaution beträgt 40,- Euro.
Die Schlüssel dürfen nicht kopiert und nicht weitergegeben werden. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich dem Schlüsselwart zu melden. Beim Verlust eines Schlüssels übernimmt der Schlüsselinhaber die Haftung für die Folgekosten, d.h. die Kosten für den Austausch aller Schließzylinder und aller Schlüssel.
Vor dem Verlassen des Grundstücks müssen alle Türen und Tore verschlossen sein.