Parken beim Bootshaus

parkverbotLiebe Paddelfreunde,
aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass das langfristige Parken auf dem Weg zu unserem Bootshausgelände eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Parken der Kraftfahrzeuge für die Dauer des Trainings auf dem Weg an dem kleinen Tor oder in der Nähe des großen Tors muss unterbleiben, da
  1. der KFZ-Halter eine Ordnungswidrigkeit begeht und
  2. das Ordnungsamt evtl. die Kontrollen verschärft und ggf. auch das Halten zum Be- und Entladen untersagt.

Die Autos müssen während des Trainings auf dem großen Parkplatz abgestellt werden.

Da das Befahren und Parken auf unserem Gelände den Rasen nachhaltig schädigt, darf die Befahrung nur in Ausnahmefällen (z.B. Anhängen des Anhängers) erfolgen. Bei feuchtem Untergrund ist die Befahrung des Rasen komplett untersagt und auf den Schotterweg begrenzt. Hinweis: Da der Schotterweg der Zufahrt zum Gelände dient, ist ein Parken hierauf auch nicht möglich.

Viele Grüße
Christian
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