Regeln zum Anhängerbetrieb im Ausland

Liebe Paddelfreunde,

bereits im letzten Sommer haben wir bei der Jugendausfahrt die Anhänger mit einem Sicherungsseil (Hilfskupplung), auch bei unseren Anhängern ohne eigene Bremse zusätzlich fixiert, da die Schweiz hier besondere Reglungen aufweist. Hier findet ihr die aktuellen Reglungen.

Insbesondere müssen spezielle Regeln in den Niederlanden und der Schweiz beachtet werden.

Hier nur eine kurze Zusammenstellung:

Schweiz & Niederlande: alle Anhänger müssen mit einem Sicherungsseil zusätzlich am Zugfahrzeug / der AHK befestigt sein. Dabei reicht es nicht aus, wenn das Seil nur über den Kupplungshals gelegt wird. Ggf. muss die Fahrzeugkupplung entsprechend aufgerüstet werden (Beispiel). Es drohen empfindliche Strafen.

In Österreich gibt es zwar keine Regelung über das „Wie“ der Befestigung des Sicherungsseils; vorgeschrieben ist diese aber dennoch für alle Anhänger.

In Frankreich und Italien bestehen vergleichbare Reglungen. Hier muss es eine technische Lösung geben, dass Anhänger über 750 kg bei einem Abriss zum Stehen kommen.

Informationen finden sich beim ADAC:

So lange unsere Anhänger noch nicht über ein fest installiertes Seil verfügen, bitte ich, ggf. nach Rücksprache, individuelle Lösungen zu finden.

Sportliche Grüße

Christian

PS: Diese Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Bitte informiert ich vor jedem Fahrtantritt individuell.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Öffentlich veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.