Aktuelle Situation aufgrund des Coronavirus

Corona – Entfall der Reglungen, Update 03.04.2022

Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine gesonderten Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

Ich  möchte darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Aus diesem Grund werden die Hygiene-Einrichtungen am Bootshaus erhalten bleiben und ich bitte um allgemeine Rücksichtnahme und einen verantwortungsvollen Umgang miteinander.

 

Corona – aktuelle Reglungen und Auswirkungen, Update 10.02.2022

Neues Jahr, erneuerte Reglungen und ein Ende der Beschränkungen in Sicht?

Derzeit deuten alle Signale auf eine Beruhigung der Infektionslage und die Rückkehr zu einem normalen Vereinsbetrieb. Bitte achtet aber nach wie vor auf den persönlichen Schutz.Ich halte dieses Update bewusst kurz und verweise auf die offiziellen Reglungen.

Links:

  • Hygienereglung der Abteilung Paddelfreunde SV 03 Tübingen, bitte nach wie vor beachten!
  • Aktuelle Corona-Regeln auf einen Blick (PDF), Land Baden-Württemberg
  • Aktuelle Regelungen für den Sport sowie für Tanz und Ballettschulen (PDF)

Damit auch schnell eingesehen werden kann welche Infektionslage und „Stufe“ wir in unserem Land haben verweise ich auf diese Seiten.

Viele Grüße und bis bald.
Christian

 

Corona – aktuelle Reglungen und Auswirkungen, Update 08.12.2021

Das letzte Update im Juli verhieß zumindest oberflächlich eine Wende zur Normalität. Allerdings haben sich die Zahlen in den letzten Wochen alles andere als zum Besseren entwickelt, sodass wir wieder mit Reglungen leben müssen. Am 06.12. wurden die aktuellen Reglungen beschlossen, die seit dem 7.12.2021 in Baden-Württemberg gelten. Diese werden hier nicht abgebildet, sondern können ihrer jeweils aktuellen Fassung online abgerufen werden. Weiter unten finden sich die Links dazu (Stand 08.12.2021).

In Baden-Württemberg sind die Corona-Regeln nun in einem vierstufigen System erfasst, welches sich an den Hospitalisierungen richtet. Daraus resultieren Maßnahmen und Einschränkungen, die in den Gruppen (3G, 3G+, 2G, 2G+) zusammen gefasst sind.

Für unseren Sport und das Betreten des Abteilungsgeländes, des Vereinsheims und des Bootshauses gelten die Maßnahmen für „Sport in Sportstätten und Sportanlagen“ (Seite 8 der Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021, s.u.). Die Ausübung des Sports ist demnach nach der individuellen Zugehörigkeit zu einer der oben  genannten Gruppen geregelt. Da wir in der Winterzeit kein Training auf dem Neckar anbieten, sind wir in der individuellen Ausübung des Kanusports nach wie vor wenig eingeschränkt. Wie sich die Situation im Schwimmbadtraining darstellen wird, werden wir im Januar sehen. Bitte stellt euch aber darauf ein, dass etwaig geltende Reglungen von uns einzuhalten sein werden.

Des Weiteren gelten für das Betreten des Abteilungsgeländes unser Hygienekonzept. Dieses muss weiterhin eingehalten werden.

Vielen Dank für eure gegenseitige Rücksichtname und Akzeptanz der Reglungen.

Sportliche Grüße
Christian

 

Corona – Stufenweise zur Normalität, Update 02.07.2021

Die Inzidendenzen nehmen bundesweit ab und überall geht es mit großen Schritten zurück zur Normalität des täglichen Lebens.

Auch für uns Paddelsporttreibende ermöglicht es nun schrittweise zu unserem normalen Sport- und mir auch ganz besonders wichtig – zum normalen Vereinsleben zurück zu kehren. Dennoch bitte ich euch darum auch in näherer Zukunft Sorgfalt walten zu lassen; noch schwebt das Damoklesschwert weiterer Mutationen über der normalen Lebenssituation.

Aber ich freue mich nun, schreiben zu dürfen, dass der Grillplatz wieder eröffnet ist. Die Stärkung mit Speisen vom Grill und Getränken dazu ist wieder möglich und damit auch der gesellige Austausch.

Sport ist aktuell bei einer Inzidenz bis 35 ohne besondere Reglungen möglich. Es ist aber nach wie vor die Erhebung eurer Besuchsdaten und ein Hygienekonzept und die Einhaltung der Hygieneregeln unerlässlich.

Kontakte sind bis maximal 25 Personen bei einer Inzidenz unter 10 (Stufe 1) möglich. Damit dürfen wir uns wieder um den Grill versammeln.

Ich bitte um Beachtung der allgemeinen Sorgfaltsregeln und den Landesstufenplan (LINK).

Update zum 08.06.2021: Inzidenzen sinken- Training wird unter Auflagen möglich

Liebe Paddelfreundinnen und Paddelfreunde,

die aktuell sinkenden Inzidenzzahlen erlauben uns zunehmend wieder den Vereins- und Trainingsbetrieb aufzunehmen. Maßgeblich für alle Schritte in Richting Normalität ist der Stufenplan des Landes Baden-Württemberg.

Basierend auf den Reglungen ist der PFT-Hygieneplan angepasst worden. Bitte beachtet die Reglungen und bleibt gesund und munter.

Ich freue mich darauf, euch möglichst bald wieder am Bootshaus sehen zu dürfen.

Sportliche Grüße
Christian

 

Update zum 08.03.2021: Ausblick und aktuelle Lockerungen

Liebe Paddelfreundinnen und Paddelfreunde,

die Corona-Fallzahlen hatten bis Anfang März eine fallende Tendenz. Dies sieht heute (17.03.2021) leider schon wieder anders aus. Wie sich die Lage nach Ostern entwickeln wird ist ungewiss. Birte, Sofia, Rebecca, Maike und Ronja sind dabei neue Trainings zu planen und wir alle freuen uns auf die Zeit, wann regelmäßiger Kanusport wieder möglich sein wird.

Heute zitiere ich aus der aktuellen Corona Verordnung.

Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.

Die Corona-VO-Sport gilt nachrangig der aktuellen Corona-VO des Landes. Daraus resultiert, dass die Reglungen zum Betreten des Geländes, die Protokoll- und Hygienepflichten nach wie vor Gültigkeit haben aber durch strengere Reglungen der generellen Corona-VO überlagert werden.

Die Hygiene-Reglungen für uns habe ich angepasst. Diese finden sich hier.

Bleibt gesund und munter.

Update 11.02.2021 – Verschiebung der Abteilungsversammlung

Liebe Paddelfreundinnen und Paddelfreunde,

leider ist bis zumn heutigen Tag noch kein normales Training möglich. Dies merken wir nun natürlich vor allem daran, dass kein Rollen-Sicherheitstraining stattfinden kann, da die Bäder geschlossen sind. Aktuell ist auch keine Besserung in Sicht, da die Schließungen bis zum 07. März 2021. Bereits zuvor haben wir entschioeden die Abteilungsversammlung zu verschieben. Diese findet dieses Jahr am 09.05.2021 satt.

Bleibt gesund und munter

Update 02.11.2020: Verschärfung der Regeln – Ermöglichung des Individual-Kanusports 

Liebe Paddelfreundinnen und Paddelfreunde,

leider zwingt uns die Entwicklung des Corona-Virus neue Beschränkungen zu veröffentlichen, welche auf Basis der Verordnungen von Bund und Länder entstanden sind.

Wichtigster Punkt ist dabei die Untersagung des Betriebs von öffentlichen und privaten Sportanalagen. Es findet im November daher kein Training statt.

Eine Ausnahme greift dabei für den Kanusport: Der Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts bleibt erlaubt.

Daher wird der Zutritt zu dem Bootshausgelände und den Bootshaus weiterhin möglich sein. Weiteres erfahrt ihr durch die Hygieneordnung. Diese wird zeitnah aktualisiert und ist hier einzusehen.

Bitte beachtet auch die behördlichen und Verbands-Informationen:

  • Baden-Württemberg (Link)
  • Deutscher Kanu-Verband (Link)
  • Kanu-Verband Baden-Württemberg (Link)

Bleibt gesund und munter.

 

 

Update 05.10.: Reglungen haben Bestand

Im Rahmen der „Sport-Corona-Verordnung“ und der generellen „Corona-Verordnung“ ist der normale Kanu sportliche Vereinsbetrieb wieder weitgehend möglich (gültig seit dem 19.09.2020 / 30.09.2020).

Aufgrund der Sport-Verordnung ist das Training und der Kanusport generell  wieder möglich. Allerdings sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist außerhalb des Sportbetriebs wenn möglich einzuhalten (Reglung für Sportanlagen / nicht öffentlicher Raum).
  • Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.“ Daraus folgt, dass die Dusche und die Umkleide weiterhin nicht genutzt werden können. Bitte nutzt die Außenumkleide.
  • Aus während des Trainings ist wenn möglich der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten soweit die Übungen dies zulassen.
  • Sind für das Training Gruppen notwendig oder werden diese aus Unterrichtsgründen gebildet, ist die Durchmischung der Gruppe zu vermeiden.
  • Werden für das Training Paare gebildet, so sollten auch diese während des Trainings beibehalten werden.

Bezug nehmend auf die allgemeine Corona-Verordnung §§ 2 und 9 dürfen sich im nicht-öffentlichen Raum wieder bis zu 20 Personen unterschiedlicher Hausstände treffen. Es wird weiterhin empfohlen, die Abstandsregeln einzuhalten. Im öffentlichen Raum – außerhalb unseres Geländes – gelten die Abstandsregeln wieder.

Aus diesem Grund dürfen auf dem Gelände mit bis zu 20 Personen wieder gemeinschaftliche Aktivitäten durchgeführt werden. Das Treffen und das gemeinsame Paddeln ist nun auch wieder am Freitag zu Trainingszeiten möglich. Die Jugend. und die Erwachsenen-Trainingsgruppen stellen eigene, angepasste Reglungen für den weiteren Trainingsbetrieb auf, die ich bitte zu beachten. Bei den Erwachsenen ist u.a. die Teilnahme am angeleiteten Training nach wie vor nur mit Anmeldung (LINK) möglich.

Die Verordnungen, auch die Übergangsreglung des DKV, erlauben wieder die Nutzung von Duschen und Umkleiden. Aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen, bitte ich jedoch bis auf weiteres unsere Dusche nicht zu nutzen. Für die Unkleide haben wir neue Außenumkleiden installiert, sodass die Nutzung der Innenumkleide bitte ebenso bis auf weiteres unterbleibt.

Die übrigen Hygienereglungen gelten nach wie fort. Die aktuelle Fassung findet sich am Bootshaus-Aushang. Dies schließt das Führen der Anwesenheits- und Hygienelisten weiterhin ein. Das aktuelle Hygienekonzept für die Paddelfreunde Tübingen findet sich hier.

Mit sportlichen Grüßen
Christian

PS: Ja, aus der oben dargestellten Situation folgt, dass das Grillen und zusammen Sitzen am Feuer wieder möglich ist.

Update 15.7.: Weitere Lockerungen ermöglichen mehr Abteilungsaktivitäten

Update 1.7.: So langsam zeichnet sich eine Entspannung ab. Das Hygienekonzept passen wir derzeit an. Bitte beachtet die Aushänge am Bootshaus und auch die Informationen auf dieser Homepage.

Update 17.5.: Aufgrund der immer noch angespannten Lage, wird die SV 03 Jahreshauptversammlung auf Oktober verschoben. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Update 4.5.: Der Trainingsbetrieb wird mindestens bis zum 10.5. (Maßnahmen BW) nicht stattfinden. Ausfahrten in das Ausland (speziell Frankreich, Österreich, Schweiz) sind gegenwärtig aufgrund der Reisewarnungen und -beschränkungen bis einschließlich 14. Juni 2020 (Ende der Pfingstferien) nicht möglich.

Liebe Paddlerinnen,

seit heute Mittag ist es amtlich. Bis zum Ende der Osterferien bleiben Schulen und Kitas in Baden-Württemberg geschlossen; weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben sind auch verkündet. Auf den Seiten des SWR findet sich ein aktueller Blog zu der Thematik.

Das Präsidium des Deutschen Kanu Verbandes hat sich in einer kurzfristig einberufenen Präsidiumssitzung mit den Auswirkungen des Coronavirus auf unseren Sport und unsere Vereine beschäftigt und empfiehlt seinen Vereinen und Landesverbänden, die hier aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Der WLSB  empfiehlt den Sportvereinen den Trainingsbetrieb bis zum Ende der Osterferien auszusetzten.

Die Situation erfordert daher leider, dass seitens der Abteilung Paddelfreunde kein Training und keine Veranstaltungen, bzw. Ausfahrten bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 veranstaltet werden.

Ich bitte euch alle um Verständnis für diese Maßnahme. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bedauere diese Maßnahmen zutiefst und freue mich euch alle gesund und munter wieder zu sehen. Die weitere Entwicklung ist sehr dynamisch, Änderungen und Anpassungen sind daher jederzeit möglich.

Mit kanusportlichen Grüßen
Christian

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Öffentlich veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.