Zutritts-/Nutungsbeschränkungen wegen COVID-19

Liebe Paddelfreund*innen,

bitte beachtet ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2020 die folgenden Reglungen für die Nutzung des Bootshauses, des Vereinsheims, der sanitären Einrichtungen und des Geländes generell. Diese basieren auf den Maßnahmen (s.a. SWR) der Landesregierung Baden-Württemberg zur Ausbreitung des Coronavisrus (speziell § 4 Schließung von Einrichtungen (1) 5).

Das Bootshaus bleibt zugänglich und damit der Zugriff auf Material.

Das Vereinsheim und dessen Einrichtungen wie Küche, Geschirr, Getränke, etc. darf nicht genutzt werden. Der Zutritt, um bspw. die neuen DKV-Marken zu nehmen ist weiterhin möglich.

Sanitäre Einrichtungen: Die Dusche darf nicht genutzt werden; die Toiletten dürfen nur im absolut dringenden Fall genutzt werden. Das Handwaschbecken inkl. Seife bitte sorgfältig nutzen und Hände möglichst mit eigenem Handtuch abtrocknen oder an der Luft trocknen

Beim Betreten des Geländes bitte Abstand zu weiteren Personen halten. Bitte mit nicht mehr als zwei Personen zusammen das Gelände betreten. Das Gelände darf nur zum Zugriff auf die Bootslagerplätze genutzt werden und für wirklich nichts anderes! Das Gelände ist nach der Nutzung des Bootslagers wieder zügig zu verlassen!

Bitte nutzt möglichst eine Art von Handdeckung bei der Betätigung der Öffnungs- und Schließmechanismen. Damit verhindert ihr die Verbreitung des etwaig aufgenommen Virus über eure Hände.

Sollte festgestellt werden, dass sich Personen nicht an diese Regeln halten, müsste eine weitere Maßnahme ergriffen werden und diese wäre, dass das Bootshaus inkl. Vereinsheim ganz geschlossen wird.

Ich bitte um die strikte Einhaltung dieser Reglungen. Bleibt gesund und munter.

Mit sportlichen Grüßen

Christian

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